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Warum die Förderung vor dem Kauf geprüft werden sollte

Förderprogramme sind an feste Bedingungen und Abläufe gebunden. Beim KfW-Programm „Jung kauft Alt“ muss der Antrag über einen Finanzierungspartner vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden. Kaufinteressenten sollten deshalb Finanzierung, Förderfähigkeit und benötigte Unterlagen frühzeitig zusammenführen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht automatisch möglich.

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KfW „Jung kauft Alt“: Für wen das Programm gedacht ist

Das KfW-Programm 308 richtet sich nach dem Merkblatt mit Stand August 2026 an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben und bei Antragstellung noch kein Wohneigentum besitzen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten; für jedes weitere berücksichtigte Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.

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Welche Bestandsimmobilien gefördert werden können

Die Immobilie muss beim Antrag laut gültigem Energieausweis zunächst der Energieeffizienzklasse F, G oder H zugeordnet sein. Anschließend ist innerhalb von 54 Monaten entweder eine Sanierung mindestens zum Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Denkmal EE oder die Umsetzung der im KfW-Merkblatt genannten energetischen Einzelmaßnahmen nachzuweisen. Die konkrete technische Eignung sollte vor dem Kauf fachlich geprüft werden.

  • Heizungstausch mit dem geforderten Anteil erneuerbarer Energien
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke
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Wie hoch der KfW-Kredit ausfallen kann

Der zinsverbilligte Kredit beträgt nach dem KfW-Merkblatt von August 2026 höchstens 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Gefördert wird der Kaufpreis einschließlich Grundstückskosten; die Sanierungskosten selbst sind in diesem Programm nicht Bestandteil der förderfähigen Kosten. Die jeweils aktuellen Zinsen gelten zum Zeitpunkt der Zusage beziehungsweise nach den KfW-Konditionen.

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Bayerische Eigenwohnraumförderung zusätzlich prüfen

Der Freistaat Bayern unterstützt den Bau oder Erwerb selbstgenutzter Häuser und Wohnungen für Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Nach individueller Prüfung kann das bayerische Zinsverbilligungsprogramm ein Darlehen für bis zu einem Drittel der Gesamtkosten und in Verbindung damit einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind vorsehen. Zuständig für Beratung und Antrag ist die jeweilige Bewilligungsstelle; ein Förderanspruch folgt aus der allgemeinen Programmbeschreibung nicht.

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Kombinationen sind möglich – aber immer im Einzelfall

Nach den veröffentlichten Informationen können Förderbausteine grundsätzlich kombiniert werden, sofern die jeweiligen Bedingungen eingehalten und förderfähige Kosten nicht überschritten werden. Ob KfW, BayernLabo, Eigenkapital und Bankdarlehen zusammenpassen, muss der Finanzierungspartner für den konkreten Haushalt und das konkrete Objekt prüfen.

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Diese Unterlagen helfen bei der Vorbereitung

Eine vollständige Vorbereitung erleichtert die erste Prüfung durch Bank, Bewilligungsstelle und Energieeffizienz-Experten. Je nach Programm können weitere Nachweise erforderlich sein.

  • aktueller Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
  • Objektunterlagen und vorgesehener Kaufpreis
  • Einkommensteuerbescheide der maßgeblichen Jahre
  • Nachweise zu den im Haushalt lebenden Kindern
  • erste Einschätzung zu Sanierungsbedarf und Zeitplan
  • Eigenkapital- und Finanzierungsübersicht
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Fazit: Erst prüfen, dann verbindlich kaufen

Die Immobilienförderung in Weiden kann den Erwerb einer geeigneten Bestandsimmobilie erleichtern. Sie ist jedoch keine pauschale Kaufpreisvergünstigung. Gute Vorbereitung bedeutet: Objekt energetisch einordnen, persönliche Voraussetzungen prüfen, Förderung rechtzeitig beantragen und erst danach verbindliche Verträge abschließen.