Neubestellung Verwaltung

Gemäß BGH, Urteil v. 18.1.2019, V ZR 324/17 ist bei einer Neubestellung der Immobilienverwaltung über alle vorliegenden Angebote abzustimmen.
Gemäß BGH, Urteil v. 18.1.2019, V ZR 324/17 ist bei einer Neubestellung der Immobilienverwaltung über alle vorliegenden Angebote abzustimmen.