Von der ersten Bestandsaufnahme über die Beschlussfassung bis zur vollständigen Übergabe – als klare Arbeitshilfe für Eigentümergemeinschaften.
IMD Praxishilfe
Ein sauberer Übergang schützt die Handlungsfähigkeit.
Bestellung, Vertragsverhältnis und konkrete Beschlussfassung müssen zur Situation der Gemeinschaft passen. Deshalb ist die Checkliste eine organisatorische Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung.
01
Ausgangslage erfassen
Bestellungszeitraum und Verwaltervertrag prüfen
Kündigungs- und Beendigungsregelungen getrennt betrachten
offene Vorgänge, Fristen und akuten Handlungsbedarf sammeln
Beirat und Eigentümer frühzeitig informieren
02
Angebote vergleichbar machen
Objektdaten und gewünschte Leistungen vollständig beschreiben
Grundvergütung und Zusatzleistungen nachvollziehbar vergleichen
Erreichbarkeit, Zuständigkeiten und Vertretung klären
Erfahrung, Zulassung und fachliche Einbindung prüfen
03
Beschluss vorbereiten
Tagesordnung und Beschlussvorschlag sorgfältig formulieren
Bestellung und Verwaltervertrag inhaltlich aufeinander abstimmen
Angebote rechtzeitig zugänglich machen
Vollmachten und Abstimmungsablauf organisieren
04
Übergabeunterlagen sichern
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungspläne
Beschlusssammlung, Protokolle und laufende Verträge
Konten, Rücklagen, Buchhaltung und aktuelle Abrechnungsdaten
Versicherungen, Wartungen, Schlüssel und technische Dokumentation
offene Forderungen, Rechtsfälle, Schäden und Maßnahmen
05
Neustart strukturieren
Übergabeprotokoll mit fehlenden Unterlagen führen
Bankvollmachten und Zugriffsrechte rechtzeitig organisieren
Eigentümer, Dienstleister und Versicherer informieren
Prioritäten, Fristen und erste Objektbegehung festlegen
Kommunikationswege und feste Ansprechpartner bekanntgeben
Gesetzlicher Rahmen
Beschluss und Einberufung sorgfältig planen.
Über Bestellung und Abberufung der Verwaltung beschließen die Wohnungseigentümer. Für die Einberufung einer Eigentümerversammlung nennt das WEG grundsätzlich Textform und eine Sollfrist von mindestens drei Wochen, sofern keine besondere Dringlichkeit vorliegt.
Allgemeine organisatorische Orientierung, Stand September 2026. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für den Einzelfall sind Vertrag, Gemeinschaftsordnung und aktuelle Rechtslage zu prüfen.