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Checkliste für WEG & Beirat

Verwalterwechsel geordnet vorbereiten.

Von der ersten Bestandsaufnahme über die Beschlussfassung bis zur vollständigen Übergabe – als klare Arbeitshilfe für Eigentümergemeinschaften.

IMD Praxishilfe

Ein sauberer Übergang schützt die Handlungsfähigkeit.

Bestellung, Vertragsverhältnis und konkrete Beschlussfassung müssen zur Situation der Gemeinschaft passen. Deshalb ist die Checkliste eine organisatorische Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung.

01

Ausgangslage erfassen

  • Bestellungszeitraum und Verwaltervertrag prüfen
  • Kündigungs- und Beendigungsregelungen getrennt betrachten
  • offene Vorgänge, Fristen und akuten Handlungsbedarf sammeln
  • Beirat und Eigentümer frühzeitig informieren
02

Angebote vergleichbar machen

  • Objektdaten und gewünschte Leistungen vollständig beschreiben
  • Grundvergütung und Zusatzleistungen nachvollziehbar vergleichen
  • Erreichbarkeit, Zuständigkeiten und Vertretung klären
  • Erfahrung, Zulassung und fachliche Einbindung prüfen
03

Beschluss vorbereiten

  • Tagesordnung und Beschlussvorschlag sorgfältig formulieren
  • Bestellung und Verwaltervertrag inhaltlich aufeinander abstimmen
  • Angebote rechtzeitig zugänglich machen
  • Vollmachten und Abstimmungsablauf organisieren
04

Übergabeunterlagen sichern

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungspläne
  • Beschlusssammlung, Protokolle und laufende Verträge
  • Konten, Rücklagen, Buchhaltung und aktuelle Abrechnungsdaten
  • Versicherungen, Wartungen, Schlüssel und technische Dokumentation
  • offene Forderungen, Rechtsfälle, Schäden und Maßnahmen
05

Neustart strukturieren

  • Übergabeprotokoll mit fehlenden Unterlagen führen
  • Bankvollmachten und Zugriffsrechte rechtzeitig organisieren
  • Eigentümer, Dienstleister und Versicherer informieren
  • Prioritäten, Fristen und erste Objektbegehung festlegen
  • Kommunikationswege und feste Ansprechpartner bekanntgeben

Gesetzlicher Rahmen

Beschluss und Einberufung sorgfältig planen.

Über Bestellung und Abberufung der Verwaltung beschließen die Wohnungseigentümer. Für die Einberufung einer Eigentümerversammlung nennt das WEG grundsätzlich Textform und eine Sollfrist von mindestens drei Wochen, sofern keine besondere Dringlichkeit vorliegt.

§ 26 WEG ansehen ↗§ 24 WEG ansehen ↗

Verwaltung neu aufstellen

Sie prüfen einen Wechsel?

IMD nimmt die Eckdaten Ihrer Gemeinschaft vertraulich auf und bespricht mit Ihnen den möglichen Ablauf.

Verwaltung anfragen

Allgemeine organisatorische Orientierung, Stand September 2026. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für den Einzelfall sind Vertrag, Gemeinschaftsordnung und aktuelle Rechtslage zu prüfen.